Zusammenarbeit

Honorar &
Abrechnung.

Planungsleistungen sind so unterschiedlich wie die jeweiligen Bauvorhaben. Deshalb legen wir großen Wert auf eine nachvollziehbare und faire Honorarvereinbarung.

HOAI
Abrechnung nach HOAI

Je nach Art und Umfang der Aufgabe kann die Abrechnung auf Grundlage der HOAI erfolgen. Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen bietet eine bewährte Orientierung, insbesondere bei klassischen Planungsleistungen mit klar definiertem Leistungsumfang.

Pauschal
Pauschalvereinbarung

Alternativ sind Pauschalvereinbarungen möglich, wenn der Leistungsumfang vorab ausreichend konkret beschrieben werden kann. Das bietet beiden Seiten eine hohe Kostensicherheit.

Zeit
Abrechnung nach Aufwand

Für Beratungen, kleinere Planungsaufgaben, Bestandsaufnahmen, Machbarkeitsprüfungen oder Leistungen mit zunächst offenem Umfang kann eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand sinnvoll sein – auf Grundlage vereinbarter Stundensätze.

Welche Form der Abrechnung im Einzelfall geeignet ist, besprechen wir transparent vor Beginn der Beauftragung.

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